Selbstbestimmungsgesetz: Warum manche Länder zurückrudern
LYDIA ROEBER
Das Selbstbestimmungsgesetz wird in Deutschland am 1. November 2024 in Kraft treten. Es soll darauf abzielen, die Rechte von Trans-, intersexuellen und nicht binären Menschen zu stärken. Der neue Text ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980 und ermöglicht eine einfachere Änderung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten ohne die bisher dafür notwendigen Gutachten.
Einmal im Jahr freie Wahl: Selbstauskunft zur Geschlechtsidentität
Das neue Gesetz erlaubt es Erwachsenen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Es ist keine ärztliche Begutachtung, psychologische Diagnose oder gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich. Eine Änderung ist einmal pro Jahr möglich.
Minderjährige ab 14 Jahren können ihren Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern. Falls die Eltern nicht zustimmen, kann das Familiengericht eingeschaltet werden.
Der ursprüngliche Geschlechtseintrag muss laut dem Gesetz vertraulich behandelt werden, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Bei einem Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverbot könnte nach dem Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro drohen. Demnach dürfen Menschen frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Betroffenen nicht offenbaren oder ausforschen.
In dem Gesetz heißt es, dass ein eingetragenes Geschlecht nicht automatisch Recht auf Zugang zu geschützten Räumen gibt. Weiterhin soll das private Hausrecht gelten, also das Recht der Inhaber, darüber zu entscheiden, wer etwa seine Veranstaltung oder Geschäftsräume betritt.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, gegenüber RND von einem „großen Fortschritt für die Grund- und Menschenrechte“. Mit dem neuen Gesetz behandele der Staat transgeschlechtliche Menschen endlich als mündige Menschen, so der Grünen-Politiker. Das Gesetz werde das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen „spürbar erleichtern und verbessern“.
Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes befürchtet
Doch das Gesetz öffnet auch neue Problemfelder. Ein Beispiel aus Deutschland noch vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes: Eine Transfrau mit noch vorhandenem männlichem Geschlechtsmerkmal wollte Mitglied in dem ausschließlich für Frauen konzipierten Studio in Erlangen werden. Nachdem das Frauenfitnessstudio den Abschluss einer Mitgliedschaft abgelehnt hatte, schaltete die abgewiesene Transfrau zunächst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anschließend noch Anwälte ein, um Ansprüche auf Entschädigung und Zutritt zu den Räumlichkeiten geltend zu machen.
In einem Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, an das Fitnessstudio verwies diese darauf, dass der Ausschluss der „Transfrau“ einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstelle, und forderte Fitnessstudiobesitzerin Doris Lange auf, Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt auf seiner Website zum neuen Gesetz: „Das Selbstbestimmungsgesetz ändert nichts an der Vertragsfreiheit, am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“ Demnach darf die Inhaberin des Fitnessstudios ihr Hausrecht ausüben. Sie betonte gegenüber „NiUS“, dass das Studio Frauen einen sicheren Raum zum Trainieren bietet, was durch die Präsenz einer Transfrau gestört werden könnte.
Sicherheitsbedenken im Frauenschutz sind eines der häufigsten Argumente von Kritikern des Selbstbestimmungsgesetzes. So lautet eine Befürchtung, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, indem Männer einfach ihren Geschlechtseintrag ändern, um Zugang zu Frauenhäusern, Frauensport oder Umkleiden zu erhalten.
Frauenschutzräume ade, Frauenrechte auch?
In Spanien sorgt gerade ein Fall für Aufsehen, bei dem ein ausgesprochen männlicher Soldat Zugang zu den Frauenumkleiden verlangt. Durch das dortige Selbstbestimmungsgesetz kann und will er dies auch einklagen.
Francisco Javier ist ein biologischer Mann, der sich zu Frauen hingezogen fühlt. Im April 2023 hat er auf der Gemeinde Sevilla seinen Geschlechtseintrag mit einer Unterschrift geändert. Seit Februar 2023 ist in Spanien das, was in Deutschland ab November greift, rechtlich möglich. Genau wie im geplanten deutschen Gesetz muss ein Mann nichts tun, als eine Unterschrift zu leisten, um rechtlich zur Frau zu werden. Den Zugang zu den Frauenumkleiden wollte das Militär, sein Arbeitgeber, ihm verweigern. Dagegen will Fancisco Javier jetzt Klage einreichen: Da er gesetzlich als Frau anerkannt sei, könne ihm niemand den Zugang zu Frauenräumen verwehren. Dies sei diskriminierend und ein klarer Rechtsbruch.
Nicht zuletzt durch Fälle wie diesen sinkt in Spanien die Zustimmung zu Transgesetzen rapide. Madrid hat nach massivem Protest von Frauenverbänden im Dezember 2023 als erste Region einige Transgesetze zurückgenommen. Das nationale Gesetz bleibt allerdings bestehen.
Großbritannien: Transgender in Frauengefängnissen
Auch in Großbritannien sorgt die Rechtslage immer wieder für Schlagzeilen. Hier gibt es zwar kein explizites Selbstbestimmungsgesetz, stattdessen regelt der Gender Recognition Act von 2004 die rechtliche Anerkennung des Geschlechts für Transgender-Personen.
Als mutmaßliche Transfrau ließ sich 2018 eine 52-jährige Britin in ein Frauengefängnis überführen. Dort belästigte sie andere Inhaftierte. Zudem hatte sie zwei Frauen außerhalb des Gefängnisses vergewaltigt. Das Gericht schickte „sie“ zurück ins Männergefängnis.
Auch ein aktuellerer Fall aus Schottland liefert der Befürchtung Futter, Männer könnten gesetzlich abgesichert als vermeintliche Transfrauen in Schutzräume von Frauen eindringen. 2023 hatte eine Transfrau ihr Coming-out, als sie wegen der Vergewaltigung von zwei Frauen auf ihren Prozess wartete. Durch das Coming-out wurde sie nach der Verurteilung unter dem Namen Isla Bryson zunächst in einem Frauengefängnis untergebracht, dann aber nach Bekanntwerden des Falles doch in ein Männergefängnis transferiert.
In Schottland wurde im Dezember 2022 der Gender Recognition Reform Bill verabschiedet, der eine Reform des bestehenden Gender Recognition Act von 2004 darstellt. Jetzt kann das Geschlecht durch Selbstdeklaration geändert werden. Vorher waren Gutachten notwendig. Das Mindestalter für die Beantragung einer Geschlechtsänderung wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Weitreichende Entscheidungen in Kindheit und Pubertät
Im deutschen Selbstbestimmungsgesetz ist die Änderung des Geschlechts ab 14 Jahren geplant. Gegner des Gesetzes, darunter Kinderärzte und Psychologen, äußern Bedenken, dass diese Möglichkeit für Minderjährige, zumal ohne ausreichende psychologische Begleitung, zu schwerwiegenden, irreversiblen Entscheidungen führen könnte. Sie befürchten, dass Jugendliche in einer Phase der Identitätsfindung zu früh weitreichende Entscheidungen treffen könnten.
So wurde die Tavistock Gender Clinic in London, eine spezialisierte Klinik für geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche im Vereinigten Königreich, im März 2024 endgültig geschlossen. Dem waren zahlreiche Skandale und Vorwürfe gegen die Klinik vorausgegangen, dass Kinder ohne ausreichende Diagnose und zu schnell auf irreversible Behandlungen wie Pubertätsblocker gesetzt wurden. Die Anzahl der behandelten Kinder hatte sich von 51 im Jahr 2009 auf 3.595 Kinder 2023 gesteigert. Zu 85 Prozent handelte es sich dabei um Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren.
Früher in Rente gehen?
Ein anderes Beispiel, wie das Gleichstellungsgesetz zum eigenen Vorteil genutzt werden kann, lieferte ein Mann aus Luzern in der Schweiz, der sich kurzerhand zur Frau umschreiben ließ, um ein Jahr früher Rente zu bekommen. Grund sei ein rein finanzieller, schrieb die „Luzerner Zeitung“ dazu. Das habe der als Provokateur bekannte Luzerner im erweiterten Kollegenkreis stolz angekündigt: Frauen können die AHV-Rente schon mit 64 Jahren beziehen, also ein Jahr früher als Männer.
Auch in der Schweiz ist es seit 2022 per Gesetz eine persönliche Entscheidung, ob jemand offiziell als Mann oder als Frau gelten will.
Im Kriegsfall gilt wieder biologisches Geschlecht
Die Möglichkeit, sich angesichts drohender Kriegsgefahr dem Militärdienst zu entziehen, indem man sich offiziell mit einem Gang zum Amt zur Frau umschreiben lässt, wird es allerdings in Deutschland nicht geben. Die Ampel möchte dies durch einen Passus im neuen Gesetz ausschließen. BSW-Chefin Sahra Wagenknecht kommentierte dies in einer Bundestagsdebatte zum Thema: „Es ist wie immer bei der Ampel: Ideologie triumphiert über Realität.“ An diese Ideologie glaube die Ampel allerdings selbst nicht: „Denn im Kriegsfall soll es keine freie Geschlechtswahl geben.“ Unter Paragraf 9 heißt es im Gesetz: „Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall. Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von ,männlich‘ zu ,weiblich‘ oder ,divers‘ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.“ Männer können also nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen. Wagenknecht hatte angekündigt, das BSW werde in den kommenden Wahlkämpfen die Rückabwicklung „dieses gefährlichen Irrsinns fordern, der Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen einer Transideologie macht, von der allein die Pharmaindustrie profitiert“.
Die CDU/CSU hat angekündigt, das Selbstbestimmungsgesetz im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl 2025 teilweise rückgängig machen zu wollen, insbesondere im Hinblick auf die jährliche Änderungsmöglichkeit.
Das, was in Deutschland mit dem Gleichstellungsgesetz ab November amtlich wird, ist es in anderen Ländern bereits. Laut Amnesty International haben weltweit 18 Länder ein Selbstbestimmungsgesetz, mit dem Vornamen und Geschlechtseintrag ohne Einschränkungen oder Voraussetzungen geändert werden können.
Unter Berufung auf die Vereinigung International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association gibt es in zwei weiteren Ländern zwar auch Selbstbestimmungsgesetze, allerdings nur mit der Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „divers“ beziehungsweise „nicht binär“ eintragen zu lassen. In Indien beispielsweise ist dies auch ohne weitere Voraussetzungen möglich. Um einen anderen Geschlechtseintrag zu bekommen, also „männlich“ oder „weiblich“, muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine geschlechtsangleichende Operation statt-gefunden hat.
In weiteren Ländern gibt es Gesetzgebungen, die nicht landesweit gelten, zum Beispiel in Kanada auf Provinzebene oder in den USA auf bundesstaatlicher Ebene.